Der BGH hat entschieden, dass die Voreinstellung für Flugbuchungen, wonach zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur für den Fall der Zahlung mit bestimmten, nicht im Sinne des § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB gängigen Kreditkarten erhältlich ist und bei Auswahl anderer Zahlungsmittel eine zusätzliche Servicepauschale vorsieht, wettbewerbswidrig ist.
Darin liegt ein zusätzlich verlangtes Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittel.
BGH, Urteil vom 28.07.2022, Az: I ZR 205/20