Kosten

Fragen kostet nichts!

Für eine kurze telefonische Anfrage haben wir immer ein Ohr. Wir beurteilen schnell, ob und wie wir Ihnen helfen können. Sie entscheiden dann, ob wir Ihren Fall gemeinsam durchsetzen können.

Erstkontakt

Die erste Beratung berechnen wir zwischen 50,00 € und 190,00 € netto. Dabei diskutieren wir die Chancen und Risiken in Ihrem Fall:

  • Wie sind Ihre Erfolgsaussichten?
  • Wie hoch sind die Kosten und wie stehen sie im Verhältnis zum Nutzen?
  • Wann und mit welchem Ergebnis können Sie rechnen?

Gebühren nach den Rechtsanwalts­­­vergütungsgesetz (RVG)

Die jeweilige Höhe der Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach dem RVG. Die Gebühren werden dabei grundsätzlich nach dem Gegenstandswert berechnet.

Honorar­vereinbarung

Es ist auch möglich, eine Stundenhonorarvereinbarung zu treffen. Für die außergerichtliche Tätigkeit kann somit eine an den tatsächlichen Umfang der anwaltlichen Tätigkeit besser angepasste Kostenstruktur geschaffen werden. Bei der gerichtlichen Vertretung ist das Unterschreiten der gesetzlichen Gebühren nicht möglich.

Anwaltskosten im Filesharing nach dem Urheberrechts­gesetz (UrhG)

Nach § 97a UrhG können Rechtsanwälte nur nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 € Anwaltsgebühren berechnen. So liegen die Anwaltsgebühren bei Abmahnungen bei ca. 100,00 €. Zuzüglich Ermittlungskosten kann man bei einer Filesharing-Abmahnung mit ca. 200,00 € Anwaltskosten rechnen. Voraussetzungen sind allerdings, dass es sich um eine natürliche Person (kein Unternehmen) handelt und der Abgemahnte nicht bereits durch Vertrag, einer rechtskräftigen, gerichtlichen Entscheidung oder eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung verpflichtet worden ist. Man erkennt schon – jeder Fall ist anders gelagert! Es sollte also in jedem spezifischen Einzelfall geprüft werden, inwieweit Sie haften und ob Sie die Kosten für den gegnerischen Anwalt zahlen müssen.

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