Mit dem Begriff Manufaktur verbindet der Verkehr im Gegensatz zur industriellen Herstellung von Produkten eine Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung hoher Qualität.
Die Firmierung als Manufaktur ist daher irreführend, wenn nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt wird.
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.06.2021, Az. 6 U 46/20