Bei wirksamen Widerruf eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages werden vom Kunden nur anteilige Kosten für den tatsächlichen Nutzungszeitraum geschuldet.
BGH, Urteil vom 06.05.2021 ,Az.: III ZR 169/20
Bei wirksamen Widerruf eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages werden vom Kunden nur anteilige Kosten für den tatsächlichen Nutzungszeitraum geschuldet.
BGH, Urteil vom 06.05.2021 ,Az.: III ZR 169/20