Für die unzulässige Verwendung eines Trainer-Fotos hat das OLG Köln entscheiden, dass die tatsächlich Beendigung der Verletzungslage bei Urheberrechtsverletzung dazu führen kann, dass der Verfügungsgrund, die sogenannte Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung entfällt.

OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2021, Az.: 6 W 98/20