Wer bei Amazon handelt, handelt auf eigene Gefahr.

Das Landgericht Köln sieht eine täterschaftliche Haftung darin, dass der Händler auf einer Internethandelsplattform in seinem Namen bebilderte Verkaufsangebote veröffentlichen lässt, obwohl er dessen inhaltliche Gestaltung nicht vollständig beherrscht, weil dem Plattformbetreiber Auswahl und Änderung der Bilder vorbehalten ist.

LG Köln, Urteil vom 22.08.2022, Az. 14 O327/21