Das LG Köln hat entschieden, das es dem Urheberrechtsschutz für ein Lichtbildwerk nicht entgegensteht, dass das Motiv seinerseits urheberrechtlich geschützt ist.

Das soll selbst dann gelten, wenn die Erstellung des Lichtbildes eine Rechtsverletzung darstellen würde.

LG Köln, Urteil vom 01.07.2021, Az. 14 O 15/20