Das OLG Nürnberg hat in einem Hinweisbeschluss deutlich gemacht, dass ein Unterlassungsantrag nicht hinreichend bestimmt ist, wenn die zum Antragsgegenstand gemachte konkrete Verletzungsform aus einem als Anlage beigefügten USB- Stick mit einer Verlinkung auf das jeweils aktuelle Internetangebot besteht.

Dadurch könne dem Antrag nicht das charakteristische der beanstandeten Verletzungsform entnommen werden.

OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 26.11.2021, Az. 3 U 2473/21