Der EUGH hat auf Ausnahmen einer EU-Richtlinie hingewiesen, mit der Veranstalter etwa von Konzerten davor geschützt werden sollen, dass sie die verfügbaren Plätze beim Widerruf nicht mehr los werden.

Diese Ausnahme vom Widerrufsrecht treffe auch dann zu, wenn ein Vermittler die Tickets verkauft hat, so wie im konkreten Fall Eventim

EUGH, Urt. v. 31.03.2022, Rechtssache C-96/21