Das OLG Düsseldorf hat entschieden, das das Sperren der Auflade- Möglichkeit einer Elektro- Autobatterie per Fernzugriff verbotene Eigenmacht ist.

Eine entsprechende AGB-Klausel in den Mietbedingungen eines Fahrzeugherstellers, welche dies vorsah, sei unwirksam und wettbewerbswidrig.

Die Klausel stelle einen Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils da, mithin eine Art von Selbstjustiz.

Der vorliegende Fall sei nicht mit Leistungssperren im Bereich der Festnetztelefonie vergleichbar, die zudem durch weitere enge Voraussetzungen definiert sind.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2021, Az. I – 20 U 116/20

Update: Der BGH sieht dies genauso, Urteil vom 26.10.2022, Az: XII ZR 89/21