Das Landgericht Dortmund hat wenig überraschend entschieden, dass die Manipulation von Suchmaschinen durch das Klicken auf Google Suchergebnisse anzubieten rechtswidrig ist.

Das betreffende Unternehmen hatte für Klicks von echten Nutzern auf Google- Suchergebnisse mit dem Ziel, die Klickrate zu verbessern, geworben.

Der Anbieter warb damit, über ein Netzwerk aus 20.000 Click- Workern zu verfügen, die für die Durchführung von Suchaufträgen Geld erhielten.

Das LG Magdeburg hat dies als  irreführende Handlung bewertet, da der Nutzer einer Suchmaschine davon ausgingen dass das Reinking bei Google durch den Aufruf einer Webseite durch real existierenden Nutzer gefördert werde und nicht durch hierfür speziell beschäftigte Mitarbeiter.

LG Magdeburg, Urteil vom 11.10.2022, Az: 36 U 26/22