Der BGH hat entschieden, das Klauseln in AGB einer Bank unwirksam sind, die die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Geschäftsbedingungen oder Sonderbedingungen fingieren, wenn der Kunde sich hierzu nicht äußert.
Dieses Urteil dürfte über den Bankensektor hinaus weitreichende Bedeutung haben, da sich auch in AGB vieler anderer Unternehmen derartige Klauseln finden.
BGH, Urteil vom 27.04.2021 -XI ZR 26/20-