Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das wer bewertet wird und nicht weiß, ob eine Bewertung von einem Kunden stammt, sich zunächst darauf zurückziehen kann den Kundenkontakt schlicht zu bestreiten.
Anderes gilt nur, wenn aus der Bewertung ohne weiteres ersichtlich ist, wer diese geschrieben hat.
BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az: VI ZR 1244/20