Das Arbeitsgericht Münster verurteilte einen Arbeitgeber zu 5.000 € Schmerzensgeld.

Der hatte ohne Genehmigung ein Foto eines Mitarbeitenden veröffentlicht, bei dem die Hautfarbe und die Herkunft der Person im Vordergrund standen.

Schmerzensgeld folgt aus dem Verstoss gegen die DSGVO, das Kunsturhebergesetz und das AGG.

ArbG. Münster, Urteil vom 25.03.2021, Az.: 3 Ca 391/20