Der BGH hat klargestellt, das Internethändler Verbraucher nicht näher über eine Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn dies kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist.
BGH, Urteil vom 10.11.2022, Az: I ZR 241/19
Der BGH hat klargestellt, das Internethändler Verbraucher nicht näher über eine Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn dies kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist.
BGH, Urteil vom 10.11.2022, Az: I ZR 241/19