Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass Preisetiketten, die eine farbliche Gestaltung entsprechend den Unternehmensfarben aufweisen,  als Geschäftsabzeichen im Sinne des §5 Abs. 2, Satz 2 MarkenG anzusehen sind.

OLG Nürnberg, Urteil vom 29.03.2022, Az: 3 U 3358/21