Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine unerlaubte Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes darin liegen kann, dass wesentliche Elemente eines Musters in ein eingetragenes Design oder eine eingetragene Marke übernommen werden.

LG Köln, Urteil vom 09.06.2022, Az. 14 O 28/ 23