Das Landgericht Köln hat entschieden, dass bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton im Onlinegeschäft die Abfrage eines Passworts nicht verpflichtend sein darf .

Dies sei geeignet, Nutzer von der Kündigung abzuhalten und wettbewerbswidrig.

LG Köln, Beschluss vom 29.07.2022, Az. 33 O355/22