Das OLG Frankfurt hat entschieden, das eBay bei Verstößen gegen Produktsicherheitsvorschriften eigenständig Rechtsverstöße bereits auffällig gewordener Händler verhindern muss, wenn es auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wurde.

Über die Sperrung des konkreten Angebots hinaus, ist im Rahmen des zumutbaren Vorsorge zu treffen, das es nicht zu weiteren Verstößen des beanstandeten Händleraccounts kommt.

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.06.2021, Az. 6 U 244/19