Fließen in das Bewertungsergebnis für Produkte die auf einer Verkaufsplattform angeboten werden auch bezahlte Rezensionen ein, so handelt sich es sich um unlautere getarnte Werbung, wenn die Berücksichtigung der bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird.

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2022, Az. 6 O232/21