Unangekündigt oder ohne Einwilligung durchgeführte Haustür- Werbung (Vertreterbesuch) ist grundsätzlich kein Wettbewerbsverstoß meint das Kammergericht.
KG, Urteil vom 01.12.2020, Az.: 5 U 26/19
Unangekündigt oder ohne Einwilligung durchgeführte Haustür- Werbung (Vertreterbesuch) ist grundsätzlich kein Wettbewerbsverstoß meint das Kammergericht.
KG, Urteil vom 01.12.2020, Az.: 5 U 26/19