Das Gold des Goldhasen ist markenrechtlich geschützt.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Goldton des Lindt-Goldhasen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise im Sinne von § 4 Nr. 2 MarkenG als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt hat.

Der Zuordnungsgrad des für die Folie des Lindt-Goldhasens verwendeten goldenen Farbton im Zusammenhang mit Schokoladenhasen zum Unternehmen beträgt 70 %.

Danach hat der Goldton für den Goldhasen Verkehrsgeltung erlangt.

BGH, Urteil vom 29.07.2021, Az.: I ZR 139/20