Der Gläubiger kann vereinbaren, das die Wahl der Zahlungsmittel (Sofort- Überweisung oder Paypal) kostenpflichtig ist.
Dies verstößt nicht grundsätzlich gegen § 270 a) BGB
BGH, Urteil vom 25.03.2021, Az.: I ZR 203/90
Der Gläubiger kann vereinbaren, das die Wahl der Zahlungsmittel (Sofort- Überweisung oder Paypal) kostenpflichtig ist.
Dies verstößt nicht grundsätzlich gegen § 270 a) BGB
BGH, Urteil vom 25.03.2021, Az.: I ZR 203/90