Die Generierung einer sogenannten ASIN durch Erst- Angebot bei Amazon mit dem Ziel eine Marke einzutragen, die entgegen den Richtlinien von Amazon nicht auf dem Produkt oder dessen Verpackung abgedruckt ist, um sodann Verkäufer abzumahnen, die sich diesem Angebot anschließen, ist rechtsmissbräuchlich.

OLG Köln, Urteil vom 26.03.2021, Az.: 6 U 11/21