Ein Händler der durch einstweilige Verfügung dazu verpflichtet ist zu unterlassen Angebote für unverpackte Originaldruckerkartuschen an ein bestehendes Angebot mit bildlicher Darstellung der Originalverpackung des Herstellers anzuhängen, muss dafür einstehen dass dass er eine regelmäßige Prüfung unterlässt, ob der Programmalgorithmus von Amazon dem Angebot die Abbildung von original verpackter Ware zuordnet, obwohl im Angebot selbst ein Bild mit unverpackte Ware hochgeladen ist.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.03.2021, Az.: 6 W 8/18