Das OLG Braunschweig hat entschieden, das sofern behauptet war, das ein Bieter einer eBay- Auktion als Strohmann für einen sogenannten Abbruchjäger geboten hat, diesen Bieter eine sekundäre Darlegungslast trifft, nach welchen Kriterien Angebote abgegeben wurden, in welchem Umfang und mit welcher Zielsetzung Anbieter beobachtet wurden und inwieweit das Bieter- Verhalten hiervon abhängig war.
Die sekundäre Darlegungslast erstreckt sich auf die Umstände des konkreten Kaufs und die Nutzung des Accounts des Bieters durch bei eBay gesperrte Dritte
OLG Braunschweig, Urteil vom 13.10.2022, Az. 7 U593/20