1 Cent- Überweisungen an Verbraucher mit Werbung sind unzumutbare Belästigungen.
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass- wenn zudem der werbliche Charakter nicht deutlich wird- sowohl eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 1 UWG- als auch ein Verstoß gegen § 5 Abs. 6 UWG vorliegen.
LG Wiesbaden, Urteil vom 01.06.2021, Az. 11 O 47/21