VersicherungsrechtWir beraten schwerpunktmäßig Versicherungsnehmer im Versicherungsvertragsrecht und vertreten Sie im Schadenfall.
Dies umfasst unter anderem folgende versicherungsrechtliche Gebiete:
- Allgemeines Versicherungsrecht
- Recht der Unfallversicherung
- Recht der Fahrzeugversicherung
- Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Transport- und Speditionsversicherungsrecht
- Die betriebliche Altersvorsorge
- Recht der Lebens- und Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Sachversicherungsrecht, Hausrat, Gebäudeversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung im Falle eines Falles
„Wer kämpft, kann verlieren,
wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
(Berthold Brecht)
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